AGB

11. Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG:

11.1 Hat der Auftraggeber seine Vertragserklärung weder in den vom Auftragnehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benutzten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten.

Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Auftragnehmers, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Auftraggeber, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss bzw. Warenlieferung zu. Wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von 12 Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.

Die Erklärung des Rücktrittsrechtes ist an keine Form gebunden. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmens enthält, mit dem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

11.2 Dieses Rücktrittsrecht steht dem Auftraggeber insbesondere dann nicht zu, wenn

  • er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmen oder dessen Beauftragten zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat,
    oder
  • wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind.
  • Bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen,
    oder
  • bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlichen Abwesenheit des Unternehmers niemals abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

11.3 Die Beweislast für die rechtzeitige Ausübung des Rücktrittsrechtes trifft den Verbraucher und es wird empfohlen, den Rücktritt in schriftlicher Form zu erklären.

11.4 Der Verbraucher hat die Ware unverzüglich, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem er den Auftragnehmer seinen Rücktritt unterrichtete, in unbeschädigter Original-Verpackung an die Anschrift des Unternehmens auf eigene Kosten zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.

11.5 Der Verbraucher muss für eine Minderung des Verkehrswertes der Ware auf-kommen, wenn diese einen Wertverlust aufgrund Lagerung im Freien oder feuchten Räumlichkeiten erlitten hat.